FAQ

Was ist das Ziel der Studie?

Hauptziel ist, die Folgen der sich ändernden Fluglärmbelastung für die Lebensqualität der Lärmbetroffenen (Belästigung und Gesundheit bei Erwachsenen, Entwicklung und Lebensqualität bei Kindern) im Verlauf von 3 Jahren festzustellen. Dabei werden andere Einflüsse (wie z.B. Straßenverkehrslärm und individuelle gesundheitliche Vorbelastung) statistisch so kontrolliert, dass Aussagen über Fluglärm als Ursache möglich werden.

Wer ist Auftraggeber?

Kurz gesagt: Das Land Hessen. Der Koordinierungsrat und der Vorstand des Forum Flughafen und Region (FFR) hat beschlossen, dass die Studie von der gemeinnützigen Umwelthaus GmbH als neutrale Institution vergeben werden soll.

Die gemeinnützige Umwelthaus GmbH ist eine 100%ige Tochter des Landes Hessen und Trägerin des Umwelt- und Nachbarschaftshauses UNH, das eine Informationsstelle für Bürgerinnen und Bürger in Flughafenfragen ist. Zudem dient es als Dialog- und Monitoring-Zentrum zu den Themen Fluglärm, Auswirkungen des Flughafens auf die Umwelt und auf die Sozialstruktur. Neben dem Konvent des FFR und dem Expertengremium Aktiver Schallschutz stellt das Umwelt- und Nachbarschaftshaus eine der drei Säulen des Forums Flughafen und Region dar.

Weitere Informationen: www.umwelthaus.org.

Wie werden die Interessen der Bürger / Kommunen in der Studie berücksichtigt?

Bereits vor dem Vergabeverfahren wurde ein Begleitkreis Lärmwirkungsstudie berufen. Dieser ist paritätisch besetzt mit Vertretern der Luftverkehrsseite, Kommunen und Bürgerinitiativen. Dieser Kreis hat gemeinsam die zu untersuchenden Fragestellungen erarbeitet und wird die gesamte Studie bis zum Ende begleiten.

Wie ist die Vergabe abgelaufen?

September 2010:

  1. deutschlandweite Ausschreibung der Studie von Seiten des UNH
  2. Erstellung eines Studiendesigns von Seiten des Konsortiums

Dezember 2010:

  1. europaweite Ausschreibung der Studie von Seiten des UNH
  2. Teilnehmerwettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren

April 2011:

  • Vergabe der Studie
Wer führt die Studie durch?

Zur Durchführung der Studie haben sich renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Akustik, Psychologie, Medizin und Flugphysiologie zu einem Konsortium zusammengeschlossen. Innerhalb des Konsortiums werden die unterschiedlichen Fragestellungen in 3 Module thematisch aufgegliedert und bearbeitet (s. FAQ 6 "Welche Module gibt es?").

Studienleitung:

  • Prof. Dr. Rainer Guski, Ruhr-Universität Bochum
  • Dipl.-Psych. Dirk Schreckenberg, Zeus GmbH, Hagen

Modulleiter:

  • Belästigung & Lebensqualität: Dipl.-Psych. Dirk Schreckenberg, Zeus GmbH, Hagen
  • Gesundheit: Prof. Dr. Andreas Seidler, TU Dresden
  • Entwicklung (Kinder): apl. Prof. Dr. Maria Klatte, TU Kaiserslautern
Welche Module gibt es?

Es gibt insgesamt 3 Module:
(1) Lebensqualität und Belästigung,
(2) Gesundheit,
(3) Entwicklung (Kinder).

Alle Module arbeiten eng mit dem Bereich Akustik zusammen, Leiter:
• Dipl.-Ing. Ulrich Möhler, Möhler & Partner Ingenieure AG, München

Beim Modul 1 geht es v.a. um die von der Wohnbevölkerung berichtete Lebensqualität und Lärmbelästigung durch verschiedene Lärmquellen im Verlauf von bis zu drei Jahren, aber z.B. auch um die individuelle Bewertung der Wohnsituation sowie um Vor- und Nachteile der Lärmquellen. Das Modul 1 wird anhand von telefonischen Befragungen in den Wohngebieten um die Flughäfen Frankfurt/Main, Berlin-Brandenburg, Köln/Bonn und Stuttgart durchgeführt.

Das Modul 2 gliedert sich in drei Teile:

  1. Sekundärdatenbasierte Fallkontrollstudie mit vertiefender Befragung: Anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen wird untersucht, ob und wie stark das Risiko für bestimmte Erkrankungen durch Verkehrslärm (Flug-, Straßen- und Schienenverkehrslärm) bei Bewohnern des Rhein-Main-Gebietes erhöht ist. Zusätzlich werden mittels vertiefender Befragung der Versicherten weitere Einflussfaktoren auf bestimmte Erkrankungen (wie z.B. Tabak- und Alkoholkonsum) rechnerisch kontrolliert sowie die Rolle der Stärke und Dauer individueller Lärmbelastung auf das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen untersucht.
  2. Blutdruckmonitoring: : In diesem Modul wird untersucht, ob und wie stark ein Zusammenhang zwischen Lärmexposition und Blutdruckmesswerten besteht.
  3. Schlaf: Hier wird u.a. untersucht, ob und wie sich die Qualität des Nachtschlafs von Fluglärmbetroffenen über 3 Jahre ändert.

 

Im Modul 3 geht es um die geistige Entwicklung und die Lebensqualität bei Grundschulkindern, die von Fluglärm betroffen sind. In Studien an anderen europäischen Flughafenstandorten zeigten fluglärmbelastete Kinder schlechtere Leistungen im Lesen. Daher werden im Modul 3 besonders die Leseleistungen und die dem Lesenlernen zugrunde liegenden sprachlichen Fähigkeiten der Kinder untersucht. Außerdem werden die Kinder und ihre Eltern zur gesundheitlichen und umweltbezogenen Lebensqualität befragt.

Der Bereich Akustik berechnet Geräuschpegel hinsichtlich Luft-, Straßen- und Schienenverkehr für jeden Studienteilnehmer. Die berechneten Geräuschpegel werden anonymisiert mit den Befragungsdaten verknüpft und ermöglichen somit unter Einbezug weiterer Faktoren die Ermittlung möglicher Zusammenhänge zwischen der Belastung durch Verkehrsgeräusche einerseits und der Lebensqualität, Blutdruckregulation und Erkrankungsrisiken von Erwachsenen sowie den sprachlichen Fähigkeiten und der Lebensqualität von Schulkindern andererseits – um nur einige Beispiele zu nennen.

Warum werden nur gesunde Menschen bei der Schlafstudie untersucht?

Die Wirkung des nächtlichen Fluglärms und anderer Verkehrslärmquellen wird in verschiedenen Teilstudien in Modul 1 und 2 erfasst. In der Teilstudie "Schlaf" liegt der Fokus auf der physiologischen Messung der aktuellen Schlafqualität in konkreten Nächten. Um hierbei Lärmeffekte auf die Messwerte des Schlafs (z.B. Aufwachreaktionen) eindeutig interpretieren zu können, erfordert dieses Verfahren, andere Erklärungsmöglichkeiten für etwaige Aufwachreaktionen auszuschließen. Das bedeutet, dass "schlafgesunde", erwachsene Personen an dieser Teilstudie teilnehmen. Die Personen sollten keine Erkrankungen haben oder Medikamente nehmen, die ihrerseits die erhobenen Schlafmesswerte verursachen könnten, weil man sonst den eigentlichen Lärmeffekt schlechter oder gar nicht entdecken kann.

Da die Wirkung von Fluglärm im Vordergrund steht, sollten die Untersuchungsgebiete Fluglärm als primäre nächtliche Lärmquelle haben. Ansonsten kann es passieren, dass man bei Aufwachreaktionen nicht genau sagen kann, ob Flugzeuge, Bahnvorbeifahrten oder der Straßenverkehr vor dem Haus den Schlaf stören. Die Lärmpegel dieser Quellen können zwar akustisch auseinandergehalten werden, die darauf bezogenen Schlafmesswerte aber nicht, wenn mehrere vergleichbar laute Lärmereignisse gleichzeitig auftreten. Untersuchungsgebiete, die die Kriterien im Rhein-Main-Gebiet erfüllen sind u.a. Wohngebiete in Flörsheim, Frankfurt, Gräfenhausen, Nauheim, Klein-Gerau, Offenbach, Raunheim, Rüsselsheim, Wixhausen und Worfelden.

Warum gibt es eine Altersbeschränkung bei der Studie über Erkrankungsrisiken?

In die Studie werden Personen mit einem Alter über 40 Jahre einbezogen. Dies begründet sich damit, dass die zu untersuchenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzinsuffizienz) ganz überwiegend im Alter von über 40 Jahren auftreten. Die Altersbeschränkung auf Personen über 40 Jahren steigert die Aussagekraft der Studie.

Wie wird die Studie wissenschaftlich abgesichert?

Die Absicherung erfolgt in drei Stufen:
(1) Wir haben nur erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in unser Konsortium aufgenommen; alle sind auf ihren Gebieten anerkannte Fachleute.
(2) Zu deren Erfahrung zählt z.B., dass die physikalisch messbare Lärmbelastung im Außenbereich von Wohnungen nur eine von mehreren Ursachen für Einschränkungen der Lebensqualität und der Gesundheit ist. Die anderen Ursachen müssen erfasst und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit statistisch kontrolliert werden.
(3) Die Fachleute des Konsortiums werden von anderen Fachleuten außerhalb des Konsortiums beraten (interne und externe Qualitätssicherung, s. FAQ 10 "Wer ist Mitglied der Qualitätssicherung?").

Wer ist Mitglied der Qualitätssicherung?

Externe QS des Konsortiums:

  • Herr PD Dr. Mark Brink, ETH Zürich
  • Herr Prof. Dr. Erland Erdmann, Universität Köln
  • Frau Prof. Dr. Kerstin Giering, Fachhochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld
  • Frau Prof. Dr. med. Barbara Griefahn, Leibnitz-Institut für Arbeitsforschung, TU Dortmund
  • Herr Prof. Dr. Jürgen Hellbrück, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
  • Herr Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann, Universität Greifswald
  • Herr Dr. Christian Maschke, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (bis Ende 2013)
  • Herr Dr. Lothar Ohse, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden
  • Herr Dr. Georg Thomann, Amt für Natur und Umwelt, Graubünden, Schweiz
  • Frau Dr. Irene van Kamp, RIVM, NL-Bilthoven
  • Herr Prof. Dr. Joachim Vogt, TU Darmstadt

Interne QS des Konsortiums:

  • Prof. Dr. Hajo Zeeb, Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin
  • Dr. Enno Swart, Universität Magdeburg
  • Prof. Dr. em. August Schick, Oldenburg
  • Dr. Berthold Vogelsang, Umweltministerium Niedersachsen
Wie wurde das Untersuchungsgebiet ausgewählt? Welche Kriterien wurden dabei berücksichtigt?

Für Modul 1:

  • Der gesamte Untersuchungsraum ist eingegrenzt durch die Fluglärm-Dauerschallpegel-Kontur („Umhüllende“), die 40 dB(A) am Tag oder in der Nacht einschließt. Am äußeren Rande des Untersuchungsraums treten dabei allein für den Nachtzeitraum Dauerschallpegel unter 40 dB(A) auf.
  • Innerhalb dieses Untersuchungsraums werden die Wohngebiete nach der Fluglärmbelastung (Umhüllende der Tag/Nacht-Dauerschallpegel) gruppiert. Ferner werden die Wohngebiete anhand von Prognosepegeln für Fluglärm für 2020 (Frankfurt/Main) bzw. 2015 (Berlin-Brandenburg) drei Gebietsgruppen zugeordnet: (1) Gebiete mit erwarteter Zunahme, (2) Gebiete mit erwarteter Abnahme, (3) Gebiete ohne erwarteter Änderung (über +/- 2dB hinaus) der Fluglärmbelastung.
  • Aus dieser Gebietszuordnung nach aktueller und prognostizierter künftiger Fluglärmbelastung wird innerhalb dieser Zuordnung (Untersuchungszellen) eine Zufallsauswahl von Adressen auf Basis von Melderegisterdaten gezogen.
  • Im Ergebnis hat man damit eine sogenannte "geschichtete Zufallsstichprobe", das heißt eine Auswahl von Personen per Zufall, geschichtet nach aktueller und künftig erwarteter Fluglärmbelastung.
  • Die Streuung über verschieden hohe aktuelle und künftige Fluglärmbelastungen erlaubt es Belastungs-Wirkungsbeziehungen zu berechnen. Diese Berechnungen erfolgen auf Basis jährlich aktualisierter Fluglärmberechnungen.

Für Modul 2:

  • Sekundärdatenbasierte Fallkontrollstudie mit vertiefender Befragung: Der Untersuchungsraum in der Rhein-Main Region definiert sich nicht über akustische Kriterien, sondern über Verwaltungseinheiten und umfasst hessische sowie rheinland-pfälzische Wohngebiete. Einbezogen werden die Versicherten aller beteiligten Krankenkassen im Regierungsbezirk Darmstadt, sowie Mainz, Rheinhessen. Die Stichprobe bildet die Bevölkerungsverteilung in der Rhein-Main-Region ab.
  • Blutdruckmonitoring: An der Untersuchung im Rhein-Main-Gebiet nehmen befragte Personen aus Modul 1 teil, die eine Beteiligung am Monitoring zugesagt haben. Der Untersuchungsraum entspricht dem aus Modul 1. Innerhalb dieses Raumes erfolgt die Teilnehmerauswahl unter Berücksichtigung der aktuellen Fluglärmbelastung. Einbezogen werden damit unterschiedlich fluglärmbelastete Personen, um dadurch die Wirkung verschieden hoher Fluglärmbelastungen auf den Blutdruck abschätzen zu können.
  • Schlaf: Die Probanden werden über Flyer und Lokalmedien rekrutiert. Da die Wirkung von Fluglärm im Vordergrund steht, sollten die Gebiete Fluglärm als primäre nächtliche Lärmquelle haben. Ansonsten kann es passieren, dass man bei Aufwachreaktionen nicht genau sagen kann, ob Flugzeuge, Bahnvorbeifahrten oder der Straßenverkehr vor dem Haus den Schlaf stören. Die Lärmpegel dieser Quellen können zwar akustisch auseinandergehalten werden, die darauf bezogenen Schlafmesswerte aber nicht, wenn mehrere vergleichbar laute Lärmereignisse gleichzeitig auftreten. Untersuchungsgebiete, die die Kriterien im Rhein-Main-Gebiet erfüllen sind u.a. Flörsheim, Frankfurt, Gravenbruch, Heusenstamm, Mörfelden, Nauheim, Offenbach Süd, Raunheim, Rüsselsheim, Wixhausen und Worfelden.

Für Modul 3:

  • Der Untersuchungsraum entspricht dem von Modul 1. Innerhalb dieses Untersuchungsraums werden Grundschulen ausgewählt, die sich hinsichtlich der Fluglärmbelastung unterscheiden, aber bezüglich anderer Faktoren (z.B. Klassenstärken, soziodemografische Faktoren) möglichst gut vergleichbar sind. Schulen, die hauptsächlich durch andere Lärmquellen belastet sind (Straße, Schiene, Bauarbeiten o.ä.) werden nicht einbezogen. Die Vorauswahl im Rhein-Main-Gebiet erfolgte anhand eines Fragebogens, der im August 2011 an ca. 300 Grundschulen im Untersuchungsgebiet verschickt wurde.
Wie viele Probanden werden untersucht?

Im Modul 1 (Belästigung & Lebensqualität) werden die folgenden Teilnehmerzahlen angestrebt:

  • 7.000 Personen im Rhein-Main-Gebiet über 3 Jahre (2011-2013) zum Fluglärm,
  • 5.000 bis 7.000 Personen im Rhein-Main Gebiet einmalig in 2012 zum Straßen-/Schienenverkehrslärm und kombinierten Lärmquellen,
  • 5.000 Personen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) über 2 Jahre (2012-2013),
  • 2.500 Personen am Flughafen Stuttgart, einmalig in 2013,
  • 2.500 Personen am Flughafen Köln/Bonn, einmalig in 2013.

Modul 2 (Gesundheit):

  • Für das Blutdruckmonitoring und seine begleitende Erhebung sollen insgesamt 2.000 Teilnehmer gewonnen werden.
  • Die Schlafstudie bezieht zunächst 40 Teilnehmer im Jahr 2011 ein, in den Jahren 2012 und 2013 werden dann eine deutlich höhere Anzahl an Teilnehmern untersucht.
  • In die sekundärdatenbasierte Fallkontrollstudie werden in pseudonymisierter Form alle Personen ab einem Alter von 40 Jahren einbezogen, die bei den teilnehmenden Krankenkassen versichert sind. Pseudonymisiert bedeutet, dass keine Angaben von Namen und Initialen verwendet werden, sondern nur ein Nummern- oder Buchstabencode (ID).

Modul 3 (Entwicklung):

  • 85 Schulklassen aus 29 Grundschulen im Rhein-Main-Gebiet (ca. 1.000 Kinder).
Gelten die Ergebnisse dann auch für mich, wenn mein Ort gar nicht im Untersuchungsgebiet ist?

Die in den verschiedenen Teilstudien der NORAH-Studie ermittelten Belastungs-Wirkungsbeziehungen gelten auch für Orte, die nicht untersucht wurden, solange die Lärmsituation als solche bzgl. Anzahl, Lautstärke und Tageszeit der Lärmereignisse vergleichbar sind mit Orten, die in die Untersuchung einbezogen werden.

Wie steht es mit dem Datenschutz?

Mit den zuständigen Datenschutzbeauftragen wurde eine Vereinbarung entwickelt und abgeschlossen, die sicherstellt, dass die persönlichen Daten unserer Untersuchungsteilnehmerinnen und Untersuchungsteilnehmer nur anonymisiert ausgewertet werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Ergebnisse keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Weiterhin ist sichergestellt, dass die Adressen und persönlichen Angaben nicht für andere Zwecke verwendet und an andere Stellen weitergegeben werden können. Nach Beendigung der Studie werden alle persönlichen Daten gelöscht.

Für detailliertere Datenschutzangaben schauen Sie bitte in unsere spezielle Datenschutz-FAQ

Wie werden die Probanden ausgesucht?

Modul 1 (Belästigung/Lebensqualität):

  • Innerhalb der Untersuchungsgebiete werden die Probanden per Zufall geschichtet nach aktueller und für 2020 (Frankfurt/Main) bzw. 2015 (Berlin-Brandenburg) prognostizierter Fluglärmbelastung ausgewählt. Durch die Zufallsauswahl erhält jede (erwachsene) Person eine Chance, ausgewählt zu werden. Es findet kein systematischer Ausschluss von Personen innerhalb der Untersuchungsgebiete statt. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Melderegisterdaten. Als Daten liegen Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer, Wohnort und Geburtsjahr (nicht Geburtsdatum) der in den Untersuchungs-Wohngebieten gemeldeten erwachsenen Personen vor.

Modul 2 (Gesundheit):

  • Die Teilnehmer der Schlafstudie in den Jahren 2011 und 2012 werden in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt. Zunächst erhalten alle Interessenten, die sich aufgrund eines verteilten Faltblattes gemeldet haben, postalisch einen Fragebogen zugeschickt. Dieser Fragebogen führt zu einer ersten Vorauswahl. Die so ausgewählten Kandidaten werden zu einer akustischen und medizinischen Probemessung zu Hause besucht. Sollte weder von Seiten des Studienteams noch von Seiten der Interessenten etwas gegen eine Teilnahme sprechen, so wird während einer Nacht eine akustische Probemessung durchgeführt. Außerdem wird die Sauerstoffsättigung während der Nacht gemessen. Im Jahr 2013 erfolgt die Auswahl aufgrund der hohen Anzahl an Kandidaten anhand von Fragebögen und Analyse der lokalen Lärmgegebenheiten.
  • Die Teilnehmer des Blutdruckmonitorings im Gesundheitsmodul werden als Teilgruppe der Teilnehmer der Belästigungsstudie ausgewählt. Die Kontaktaufnahme mit der Bitte um Teilnahme erfolgt telefonisch.
  • Zur Durchführung der sekundärdatenbasierten Fallkontrollstudie mit vertiefender Befragung werden Personen gesetzlicher Krankenkassen eingeschlossen. Die Sekundärdatenanalyse stützt sich auf pseudonymisierte Lärm- und Erkrankungsdaten. Einbezogen werden Personen ab einem Alter von 40 Jahren, die wohnhaft im Rhein-Main-Gebiet sind und bei den teilnehmenden Krankenkassen versichert sind.
  • Für die vertiefende Befragung werden mittels eines Zufallsverfahrens an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leidende Personen sowie nicht erkrankte Versicherte (Kontrollgruppe) ausgewählt. Von den teilnehmenden Krankenkassen werden diese Versicherten dann angeschrieben und um ihre Beteiligung an der Studie gebeten. Alle an der Befragung teilnehmenden Versicherten füllen einen Fragebogen aus, der u.a. Fragen zur aktuellen und vorherigen Wohnsituation (z.B. Ausrichtung des Schlafzimmers zur Straße), zur gesundheitlichen und zur beruflichen Situation enthält. Die Angaben ermöglichen eine genauere Abschätzung der Krankheitsrisiken. Um Ergebnisverzerrungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass möglichst viele von den Krankenkassen angeschriebenen Versicherten an der Befragung teilnehmen.

Modul 3 (Entwicklung Kinder):

  • Die Probanden (Grundschülerinnen und –schüler) werden über Grundschulen im Untersuchungsraum ausgewählt. Die Auswahl der Schulen basiert auf den tagesbezogenen Fluglärmpegeln an den Schulstandorten. Es werden Schulen ausgewählt, die sich hinsichtlich der Fluglärmbelastung unterscheiden, aber bezüglich anderer Faktoren (z.B. Klassenstärke, soziodemografische Faktoren) möglichst gut vergleichbar sind. Schulen, die durch andere Lärmquellen belastet sind (Straße, Schiene, Bauarbeiten o.ä.) werden nicht einbezogen. Die Vorauswahl im Rhein-Main-Gebiet erfolgte anhand eines Fragebogens, der im August 2011 an ca. 300 Grundschulen im Untersuchungsgebiet verschickt wurde. Bei der Datenauswertung werden auch die Fluglärmpegel an den Wohnadressen der Kinder einbezogen, wobei auch die Nachtpegel berücksichtigt werden.
Kann ich mich an der Studie aktiv anmelden?

Die Studie besteht im Rhein-Main-Gebiet aus mehreren zu insgesamt drei Modulen zusammengefassten Teilstudien. Je nach Teilstudie können sich Bürger aus diesem Untersuchungsgebiet aktiv melden oder werden ausgewählt/kontaktiert.

Wie teuer ist die Studie?

7,3 Mio Euro brutto

Wer finanziert mit wie viel € die Studie?
Land Hessen: 4 Mio
Kommunen: 250.000
Fraport: 1 Mio
Luftverkehrsgesellschaften: 250.000
UNH: 1,80 Mio
Wann gibt es erste Ergebnisse?

Eine Veröffentlichung erster Ergebnisse des Modul 3 (Entwicklung von Kindern) erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2014. Die Ergebnisse der anderen Module werden voraussichtlich ein Jahr später veröffentlich, da für diese zum Teil in 2014 noch Erhebungen bzw. Berechnungen in Arbeit sind.

Was passiert mit den Ergebnissen? Welche Konsequenzen werden danach gezogen?

Die Studie soll zunächst einmal Aussagen über die Fragestellungen liefern. Die Ergebnisse und daraus zu ziehende Konsequenzen müssen dann in den entsprechenden Gremien (z.B. FFR, Kommune, Luftverkehrswirtschaft, Politik) diskutiert werden.

Warum werden Vergleichsflughäfen untersucht?

Der Flughafen Frankfurt/Main befindet sich in einer Phase starker betrieblicher Änderungen. Wir wissen jetzt schon, dass z.B. die Lebensqualität schlechter und die Belästigung im Rhein-Main-Gebiet höher ist als bei vergleichbarer Lärmbelastung an anderen „stabilen" Flughäfen. Wir wissen aber nicht, ob und wann diese stärkeren Wirkungen zurückgehen und sich dann mit anderen Flughäfen vergleichen lassen. Dies soll durch Vergleichsuntersuchungen an den Flughäfen Berlin-Brandenburg (ebenfalls ein Änderungs-Flughafen), Stuttgart (stabil, kein Nachtflug) und Köln/Bonn (stabil, viel Nachtflug) geschehen.

Warum wird auch Straßen- und Schienenverkehrslärm untersucht?

Die Studie trägt der Tatsache Rechnung, dass die Wohnbevölkerung oftmals mehr als einer Verkehrslärmquelle ausgesetzt ist. Ziel der Studie ist es daher die Gesundheits- und Belästigungswirkungen einzelner Verkehrslärmquellen oder mehrerer gleichzeitig auftretender Verkehrslärmquellen zu untersuchen. Dabei gilt es auch zu prüfen, ob je nach Art der Verkehrslärmquelle unterschiedliche Wirkungen auftreten.

Werden Lärmschutzmaßnahmen durch die NORAH-Studie verzögert?

Nein. Die Lärmschutzmaßnahmen werden unabhängig von der NORAH-Studie durchgeführt. Soweit sie schon durchgeführt wurden, kann ihre Wirkung im Rahmen der NORAH-Studie untersucht werden.